1. Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Ingenieurbüro Binder(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versand-, Fracht- und Verpackungskosten.
- Rechnungen sind zahlbar
- innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, oder
- innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
- Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, ist er berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
- Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen in Höhe des Materialwertes sowie der bereits erbrachten Leistungen verlangt werden.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn sie auf nachweisbaren Kostensteigerungen (z. B. Material-, Energie-, Lohnkosten) beruhen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
4. Lieferung und Lieferzeit
- Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss bzw. nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details.
- Bei Überschreitung unverbindlicher Lieferfristen kann der Kunde nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Rohstoffmangel, Energieausfall, behördliche Maßnahmen) berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
- Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit entsprechend.
5. Gefahrübergang und Versand
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
- Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Frachtführer zu melden und zu dokumentieren.
6. Abnahme
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware spätestens 10 Tage nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen.
- Erfolgt keine Abnahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
7. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Kunde tritt bereits jetzt Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.
8. Mehr- oder Minderlieferung
Aus fertigungstechnischen Gründen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Bestellmenge zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge. Eine Mehr- oder Minderlieferung stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Mängelrüge, zur Abnahmeverweigerung, zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Produktionen oder drucktechnisch bedingten Fertigungsprozessen gilt die Mehr- oder Minderlieferung als branchenüblich und vertraglich vereinbart.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
- Entwürfe, Skizzen, Werkzeuge, Druckplatten und sonstige Herstellungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
- Eine Weiterverwendung oder Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
- Der Kunde ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Vorlagen verantwortlich.
10. Gewährleistung
- Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Lieferung, schriftlich und konkret anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
- Keine Gewährleistung besteht bei:
- unsachgemäßer Verwendung,
- eigenmächtigen Änderungen,
- Montage durch Dritte.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.